Ortsfeste Steigleitern mit Rückenschutz – sichere Dachzugänge nach DIN-Vorschriften

Typ: roofgard-climb

Die ortsfesten Steigleitern von CONMAT ermöglichen einen sicheren und normgerechten Zugang zu Dächern und höhergelegenen Ebenen – ob mit Rückenschutzkorb oder moderner Steigschutzeinrichtung. Unsere Lösungen entsprechen den geltenden Vorschriften wie DIN 18799 und DIN EN 14122.

Steigleitersysteme für dauerhaften Dachzugang

Die CONMAT Steigleiteranlage „roofgard-climb“ wird dauerhaft an Gebäuden, Maschinen oder technischen Anlagen montiert und ermöglicht einen sicheren Zugang auf Dächer und höhere Ebenen. Je nach Gesamthöhe kann das Steigleitersystem einzügig (ohne Unterbrechung) oder mehrzügig (mit Zwischenpodesten) ausgeführt werden.

Für Steighöhen bis 3,00 m sind Leitern ohne Rückenschutz zulässig. Ist die Steigleiter als Dachaufstieg montiert, ist ein Dachgeländer als Schutz, 1,5 Meter links und rechts des Ausstiegs erforderlich. Optional kann der Rückenschutz durch das vertikale Auffangsystem LADDERAIL ersetzt werden.

Ausführungen je nach Gebäudehöhe

Einzügige Steigleitern mit festem Rückenschutz (Korb) sind bis zu einer Höhe von 10,00 m möglich. Dabei beginnt der Rückenschutz üblicherweise zwischen 2,20 m und 3,00 m über dem Boden und ragt mindestens 1,00 m über die Ausstiegsebene hinaus. Alternativ lässt sich hier ebenfalls das LADDERAIL-System einsetzen.

Bei Gesamthöhen über 10,00 m sind Zwischenpodeste nach Norm vorgeschrieben. Diese werden im Abstand von maximal 6,00 m (10,00 m bei der DIN 18799) verbaut und dienen als Ruheplattform beim Aufstieg.

Sicherheit durch Normkonformität

Die roofgard-climb Steigleitersysteme sind nach allen relevanten DIN-Normen zertifiziert – insbesondere DIN EN 14122 und DIN EN 18799. Sie sind für den dauerhaften Außeneinsatz konzipiert, verfügen über rutschsichere Sprossen und bieten mit einer Leiterbreite von 595 mm ein komfortables und sicheres Steigverhalten.

Übersicht technischer Merkmale

  • Rutschsichere Sprossen mit komfortabler Trittfläche
  • Leiterbreite: 595 mm
  • Werkseitig vormontierte Komponenten
  • Material: korrosionsbeständiges Aluminium
  • Optional: Pulverbeschichtung nach Wunsch
  • Kompatibel mit Auffangsystem LADDERAIL
  • Zertifiziert nach DIN EN 14122 und DIN EN 18799

Wartungsfreundlich und montageoptimiert

Die vormontierten Bauteile ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Montage – selbst bei komplexen Gegebenheiten. Das modulare System lässt sich an unterschiedliche Gebäudehöhen und Anforderungen flexibel anpassen. Dank des langlebigen Aluminiummaterials ist die Steigleiter praktisch wartungsfrei und bleibt über Jahre hinweg einsatzbereit.

Einzügige Steigleitern mit Rückenschutz:

  • Zugelassen bis zu einer maximalen Steighöhe von 10,00 m in einem durchgehenden Leiterzug.
  • Der Rückenschutz (Schutzkorb) unten muss mindestens bei 2,20 m und spätestens bei 3,00 m über der Einstiegsebene beginnen.
  • Der Rückenschutz muss am oberen Ausstieg mindestens 1,00 m über die Austrittsebene hinausgeführt werden, um einen sicheren Übergang zu gewährleisten.
  • Optional kann anstelle des Schutzkorbes ein vertikales Schienensystem (Steigschutz) vom Typ LADDERAIL integriert werden, das die Leiter ebenfalls absturzsicher macht.

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Mehrzügige Steigleitern mit Rückenschutz:

  • Beträgt die erforderliche Gesamthöhe mehr als 10,00 m, ist ein Ruhepodest (Zwischenpodest) als Ausstieg und Umstieg vorzusehen. Dieses Podest unterbricht die Leiter und bietet eine Möglichkeit zum kurzzeitigen Ausruhen und sicheren Wechsel auf den nächsten Leiterabschnitt.
  • Bei versetzten (nicht in einer Flucht übereinander angeordneten), mehrzügigen Steigleitern müssen aus ergonomischen und sicherheitstechnischen Gründen spätestens alle 6,00 m (alle 10,00 m bei DIN 18799) Steighöhe Zwischenpodeste angebracht werden. Diese reduzieren die durchgehende Steighöhe je Leiterzug und erleichtern den Auf- und Abstieg.

Datenblätter und Downloads

Technische Datenblätter und Montageanleitungen zu unseren Steigleitern finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Ruhepodest (Zwischenpodest) ist immer dann erforderlich, wenn die Steighöhe einer Leiter einen bestimmten Wert überschreitet. Laut Norm muss spätestens bei über 10 m Steighöhe ein Podest als Zwischenausstieg vorgesehen werden . Ein Leiterzug darf also maximal 10 m am Stück lang sein. Das Ruhepodest unterteilt eine lange Steigleiter in zwei oder mehrere Abschnitte, damit Benutzer sich kurz ausruhen und die Kräfte sammeln können. Bei sehr hohen Gebäuden sind gegebenenfalls mehrere Zwischenpodeste in regelmäßigen Abständen notwendig. Insbesondere bei versetzten Leitern (wenn die Leiter nicht in einer geraden Linie verläuft, sondern seitlich versetzt fortgeführt wird) ist ein Podest bereits etwa alle 6 m vorzusehen, um einen sicheren Umstieg von einem Leiterteil zum nächsten zu gewährleisten. Bei Leitern nach DIN 18799 wird das Ruhepodest maximal alle 10,00 m vorgesehen. Diese Vorgaben dienen der Unfallprävention und der ergonomischen Gestaltung langer Aufstiege.

Nicht jede Steigleiter benötigt zwangsläufig einen Rückenschutzkorb – es kommt auf die Höhe und Nutzung an. Bis zu einer Steighöhe von ca. 3 m sind ortsfeste Steigleitern in der Regel ohne Rückenschutz zulässig, da ein Absturz aus dieser Höhe noch als beherrschbares Risiko gilt . Ab einer Steighöhe über 3 m jedoch schreiben die gängigen Normen und Vorschriften eine Absturzsicherung vor. Dies kann entweder in Form eines Rückenschutzes (Korb) erfolgen oder durch eine alternative Steigschutzeinrichtung wie z. B. ein vertikales Schienensystem (mit mitlaufendem Auffanggerät). Ein solches Schienensystem wie das LADDERAIL ersetzt den klassischen Rückenschutzkorb und bietet ebenfalls Sicherheit gegen Absturz – allerdings muss der Benutzer dabei einen passenden Auffanggurt verwenden. Zusammengefasst: Kleine Steigleitern (unter 3 m) kommen ohne Rückenschutz aus; bei höheren Leitern ist ein Rückenschutz oder ein gleichwertiges Sicherungssystem zwingend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden.

Ortsfeste Steigleitern eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungen an Bauwerken und Anlagen. Typische Einsatzgebiete sind Gebäudedächer (z. B. als Dachzugang für Wartungsarbeiten auf Flachdächern oder Hallendächern), Fassaden (etwa als Notleiter oder Wartungsleiter an hohen Wänden), Industrie-Anlagen und Maschinen (als fest installierter Zugang zu höher gelegenen Maschinenteilen) sowie Schächte oder tiefliegende Bereiche (z. B. Zugang zu Versorgungsschächten). Überall dort, wo regelmäßig oder dauerhaft Höhen überwunden werden müssen und eine sichere, fest montierte Aufstiegsmöglichkeit benötigt wird, kommen Steigleitern zum Einsatz. Sie dienen primär dem Wartungs- und Inspektionspersonal als Zugang und können – entsprechende Ausführung vorausgesetzt – auch als Not- und Fluchtwege genutzt werden.

Ja – Ortsfeste Steigleitern unterliegen als Teil der Gebäudesicherheit einer regelmäßigen Prüfpflicht. Betreiber von Anlagen oder Gebäuden müssen sicherstellen, dass die Steigleitern sich in einwandfreiem Zustand befinden. In der Praxis bedeutet dies, dass Steigleitern mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person inspiziert und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden sollten. Bei diesen Prüfungen werden z. B. die Befestigungen, Sprossen, Holme, der Rückenschutz bzw. die Steigschutzschiene und alle sicherheitsrelevanten Bauteile auf Schäden oder Verschleiß kontrolliert. Etwaige Mängel müssen unverzüglich behoben werden, um die Sicherheit der Leiterbenutzer nicht zu gefährden. Die CONMAT GmbH & Co. KG bietet hierfür einen Inspektions- und Wartungsservice an: Wir unterstützen Sie gerne bei der wiederkehrenden Überprüfung und Instandhaltung Ihrer Steigleiter vor Ort und erstellen Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Für ortsfeste Steigleitern gelten in Deutschland und Europa mehrere Normen und Richtlinien, die die Sicherheit und Ausführung regeln. DIN 18799-1 definiert die Anforderungen an Steigleitern an baulichen Anlagen (Gebäude). DIN EN ISO 14122-4 legt die Sicherheitsanforderungen für ortsfeste Leitern an Maschinen und Anlagen (Zugang zu maschinellen Anlagen) fest. Zusätzlich ist für die Nutzung als Notleiter bzw. im Rahmen von Flucht- und Rettungswegen die Norm DIN 14094-1 relevant, die Notleitern an Gebäuden behandelt. Die Steigleitern von CONMAT erfüllen die Vorgaben der einschlägigen Normen (u. a. DIN 18799 und DIN EN 14122) und sind entsprechend geprüft und zertifiziert. Darüber hinaus sind die Regeln der Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“) zu beachten , die unter anderem fordern, dass eine Gefährdungsbeurteilung vor Einsatz der Leiter durchgeführt wird. Zusammengefasst: CONMAT liefert Steigleitern, die allen geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften für einen sicheren Betrieb entsprechen.

Vorteile der Steigleiter roofgard-climb von CONMAT:

  • Hochwertiges Material: Gefertigt aus robustem, korrosionsbeständigem Aluminium für lange Lebensdauer.
  • Leichte Konstruktion: Geringes Eigengewicht und dennoch hohe Stabilität, was eine schnelle und einfache Montage ermöglicht.
  • Oberflächenschutz nach Wahl: Auf Wunsch ist die Leiter auch in gewünschter Farbe pulverbeschichtet lieferbar (zusätzlicher Witterungsschutz und ansprechende Optik).
  • Vormontierte Komponenten: Die Haupt-Komponenten der Steigleiter sind werkseitig vormontiert, was die Montagezeit vor Ort deutlich verkürzt.
  • Rutschsichere Sprossen: Trittsichere, profilierte Sprossen sorgen für sicheren Halt beim Auf- und Abstieg, auch bei Nässe.
  • Große Leiterbreite: Mit ca. 595 mm lichter Breite bietet die Leiter komfortablen Platz und erleichtert das Begehen – mehr Bewegungsfreiheit als bei vielen Standardleitern.
  • Geprüfte Sicherheit: Die Ausführung ist nach DIN EN 14122 und DIN 18799 zertifiziert und erfüllt damit alle aktuellen Sicherheitsanforderungen für Steigleitern an Gebäuden und Anlagen.

Rundum-Service und Vorteile mit CONMAT

Bei der Planung einer Steigleiter sind viele Parameter (Gebäudegegebenheiten, Montagepunkte, Absturzhöhe, Nutzung als Fluchtweg u.v.m.) zu berücksichtigen. Die CONMAT GmbH & Co. KG unterstützt Sie dabei von der Planung bis zur Lieferung und Montage – alles aus einer Hand! Selbst nach der Installation lassen wir Sie nicht allein: Für die wiederkehrende Überprüfung und Wartung von Steigleitern bieten wir einen umfassenden Service durch qualifizierte Fachkräfte.

Ihr Dachzugang – aber sicher.

Mit unseren roofgard-climb Steigleitern erhalten Sie eine normgerechte und zuverlässig sichere Aufstiegslösung. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder ein Angebot, wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!