Schutzmaßnahmen nach §4 Arbeitsschutzgesetz
Absturzsicherung hat immer Priorität – Kollektivschutz vor Individualschutz
Sicherheit geht vor – insbesondere in der Bauwirtschaft, wo Absturzrisiken tagtäglich präsent sind. Das Prinzip der Rangfolge von Schutzmaßnahmen zeigt klar, wie Arbeiten sicher und effizient umgesetzt werden können. Die BG Bau fasst die Rangfolge der Schutzmaßnahmen gezielt zusammen:Rangfolge der Schutzmaßnahmen: STOP-Prinzip | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Es geht klar hervor, warum der Kollektivschutz im Arbeitsschutzgesetz eine zentrale Rolle spielt und warum Absturzsicherung immer Vorrang hat.
Nach dem Prinzip „Schutz geht vor Risiko“ wird bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen eine klare Reihenfolge beachtet. Die BG BAU fasst die Rangfolge so zusammen:
Abstände und Sperren (Kollektivschutz) zuerst: Vermeidung des Absturzes durch Absturzsicherungen, Dachgeländer, Gerüste, Steigleitern, Dachwege, etc.
Technische Gleichwertigkeit oder Alternative (Kollektivschutz): Systeme, die denselben Schutz gewährleisten, aber auf kollektiver Ebene wirken.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zuletzt: Wenn kollektive Lösungen nicht ausreichen oder nicht realisierbar sind, kommen PSA-Maßnahmen wie Sicherheitsgeschirre oder Lifeline-Systeme zum Einsatz.
Diese Rangfolge ist kein starrer Ablaufplan, den Arbeitgeber umsetzen müssen, sondern eine systematische Priorisierung: Erst versuchen, das Risiko durch kollektive Maßnahmen zu vermeiden, erst danach auf individuelle Schutzausrüstung zurückgreifen.
Kollektivschutz vor Individualschutz – warum er so wichtig ist
Kollektivschutzmaßnahmen schützen nicht nur eine einzelne Person, sondern wirken proaktiv auf die gesamte Arbeitsumgebung:
- Vermeidung von Absturzunfällen durch fest installierte Dachgeländer, Sicherheitsnetze, fahrbare oder feststehende Absturzsicherungen.
- Reduzierung von Gefährdungen für alle Mitarbeitenden gleichzeitig, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder behördlichen Ausnahmen.
- Minimalisierung von Fehlverhalten oder Lücken durch klare, physisch vorhandene Barrieren und Systeme.
- Höhere Zuverlässigkeit in der Praxis, da kollektive Lösungen weniger abhängig von individuellen Sicherheitsverhaltensweisen sind.
Individuelle PSA ist sinnvoll, wenn kollektive Maßnahmen nicht zeitnah umsetzbar sind oder zusätzliche Absicherung notwendig erscheint. Sie ersetzt jedoch niemals den Anspruch auf Vorrang kollektiver Lösungen.
Bezug zum Arbeitsschutzgesetz & der Rolle des Kollektivschutzes
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei stehen Prävention und der Schutz der Beschäftigten im Vordergrund. Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen dient genau diesem Zweck:
Vorrang der kollektiven Schutzmaßnahmen reduziert das Unfallrisiko schon vor dem Eingreifen einzelner Beschäftigter.
Das ArbSchG betont die Pflicht der Arbeitgeber, technische und organisatorische Maßnahmen so zu gestalten, dass Gefährdungen vermieden oder reduziert werden.
Kollektivschutz ist dabei eine zentrale Komponente: Er schützt unter anderem die vulnerable Gruppe der Mitarbeitenden, einschließlich Neueinsteiger, Teilzeitkräfte und Mitarbeitende mit unterschiedlichen Fähigkeiten.
Wir beraten Sie!
Welche Kollektivschutzmaßnahmen lassen sich bei Ihnen umsetzen? Das Team von CONMAT bewertet den Ist-Zustand, berät Sie gezielt und individuell je nach Status Quo.