Warum Flachdächer gefährlicher sind, als sie aussehen
Wann Absturzsicherungen für Flachdächer Pflicht sind – und was sie leisten müssen
Flachdächer wirken auf den ersten Blick harmlos – keine schwindelerregenden Höhen, keine steilen Kanten. Doch genau darin liegt die Gefahr: Die Absturzkante ist oft nur wenige Schritte entfernt, Lichtkuppeln oder Wartungsöffnungen sind nicht ausreichend gesichert, und schon ein Fehltritt kann fatale Folgen haben.
Laut DGUV Regel 101-014 und 201-056 gilt: Ab einer Absturzhöhe von 2 Metern ist eine Absturzsicherung Pflicht. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsdächer, auf denen regelmäßig Wartungs- oder Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Gesetzliche Vorgaben: Was Betreiber wissen müssen
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften verpflichten Eigentümer und Betreiber, Personen bei Arbeiten auf dem Dach vor Absturz zu schützen. Fehlt eine Absturzsicherung, haftet im Ernstfall der Betreiber – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.
Wie Sie auf der sicheren Seite bleiben
Eine professionelle Absturzsicherung schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch Sie als Betreiber. CONMAT plant, liefert und montiert zertifizierte Absturzsicherungen für Flachdächer – normkonform, geprüft und dauerhaft sicher.
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