Wie läuft eine Begehung und Begutachtung durch einen Absturzsicherungs-Fachbetrieb ab?

Wer ein Flachdach regelmäßig betreten lässt, sei es für die Wartung einer PV-Anlage, Lüftungstechnik oder Dachabdichtung, trägt als Betreiber eine klare rechtliche Verantwortung. Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern schreibt die DGUV Regel 101-014 eine Absturzsicherung vor, unabhängig davon, ob das Gebäude neu oder Jahrzehnte alt ist. Dennoch zeigt die Praxis immer wieder: Viele Dächer werden begangen, ohne dass eine normkonforme Absturzsicherung für Flachdächer vorhanden ist. Eine professionelle Begehung durch einen spezialisierten Fachbetrieb schafft hier Klarheit und legt den Grundstein für rechtssichere, dauerhaft funktionierende Lösungen.

Was bei einer solchen Begehung konkret passiert, welche Schritte aufeinanderfolgen und wer sie beauftragen sollte, zeigt dieser Artikel im Detail.

Was ein Fachbetrieb vor Ort konkret analysiert

Eine fachkundige Begehung ist weit mehr als ein oberflächlicher Rundgang. Der Spezialist erfasst systematisch alle sicherheitsrelevanten Parameter der Dachfläche, um eine fundierte Grundlage für die Planung geeigneter Kollektivschutzmaßnahmen zu schaffen.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Dachstruktur selbst: Welcher Dachaufbau liegt vor, wie ist die Abdichtung beschaffen, gibt es Attiken, und wie hoch sind diese? Diese Informationen entscheiden darüber, ob ein selbsttragendes Dachgeländer ohne Dachdurchdringung oder eine befestigte Lösung in Frage kommt. Gleichzeitig werden die statischen Gegebenheiten bewertet: Kann die Dachkonstruktion die Lasten aufnehmen, die ein Geländersystem erzeugt?

Darüber hinaus analysiert der Fachbetrieb die tatsächliche Nutzung der Dachfläche. Technische Anlagen wie Klimageräte, Lüftungseinheiten oder Photovoltaikanlagen erfordern regelmäßige Wartungszugänge und definierte Wartungswege auf dem Dach. Je höher die Begehungsfrequenz, desto höher die Anforderungen an die Ausstattungsklasse des Absturzsicherungssystems gemäß DGUV Information 201-056. Auch die Zugänglichkeit des Dachs, also ob ein sicherer Dachüberstieg oder eine Steigleiter vorhanden ist, gehört zur Bestandsaufnahme.

Ablauf der Begutachtung Schritt für Schritt

Eine strukturierte Begehung durch einen Absturzsicherungs-Fachbetrieb folgt einem klaren Ablauf, der sicherstellt, dass keine sicherheitsrelevanten Details übersehen werden.

Schritt 1: Vorbereitung und Unterlagenprüfung

Vor dem eigentlichen Ortstermin werden verfügbare Bestandsunterlagen gesichtet: Baupläne, vorhandene Prüfdokumentationen oder frühere Wartungsberichte. So lassen sich erste Hinweise auf mögliche Schwachstellen identifizieren, bevor der Fachmann das Dach betritt.

Schritt 2: Begehung der Dachfläche

Vor Ort wird die gesamte Dachfläche systematisch abgegangen. Der Fachbetrieb dokumentiert Absturzkanten, Öffnungen wie Lichtkuppeln und Oberlichter, vorhandene oder fehlende Schutzvorrichtungen sowie den Zustand bereits installierter Systeme. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Bereichen, in denen technische Anlagen stehen und die damit besonders häufig betreten werden.

Schritt 3: Erfassung und Fotodokumentation

Alle festgestellten Gegebenheiten und Mängel werden fotografisch festgehalten und beschriftet. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für den späteren Begehungsbericht und ist gleichzeitig ein wichtiger Nachweis im Sinne der Betreiberpflichten. Gemäß DGUV Information 201-056 ist eine lückenlose Dokumentation bei der Errichtung und Prüfung von Absturzsicherungssystemen ausdrücklich vorgesehen.

Schritt 4: Bewertung nach Nutzungsintensität und Risikopotenzial

Auf Basis der gesammelten Informationen wird die Dachfläche nach Nutzungsintensität bewertet: von geringer bis hoher Wartungsintensität. Diese Eingruppierung bestimmt, welche Ausstattungsklasse (AK-A, AK-B oder AK-C) erforderlich ist und welche Kollektivschutzlösungen normkonform eingesetzt werden dürfen.

Ergebnis der Begehung: Bericht, Planung und nächste Schritte

Nach der Begehung erhalten Auftraggeber einen strukturierten Begehungsbericht, der alle festgestellten Mängel, Risikobereiche und Handlungsempfehlungen zusammenfasst. Dieser Bericht ist kein abstraktes Gutachten, sondern eine konkrete Arbeitsgrundlage für die nächsten Schritte.

Auf Basis des Berichts entwickelt der Fachbetrieb ein individuelles Sicherungskonzept. Dieses beschreibt, welche Systeme an welchen Stellen eingesetzt werden sollen, wie die sichere Zuwegung zur Dachfläche gestaltet wird und welche Anforderungen an Personen und Ausrüstung gestellt werden: ein sogenanntes Zugangs- und Sicherungskonzept, wie es die DGUV Information 201-056 vorsieht. Dabei werden Dachgeländerlösungen und Wartungswege so geplant, dass sie zur tatsächlichen Gebäude- und Nutzungssituation passen.

Festgestellte Mängel werden nach Dringlichkeit priorisiert. Akute Sicherheitslücken, etwa ungesicherte Lichtkuppeln oder fehlende Absicherung an Absturzkanten, erfordern eine sofortige Maßnahme. Andere Punkte können im Rahmen einer geplanten Sanierung oder Nachrüstung angegangen werden. Der Bericht gibt dem Auftraggeber damit nicht nur Klarheit über den Ist-Zustand, sondern auch eine priorisierte Roadmap für die Umsetzung.

Wer sollte eine Begehung beauftragen und wann?

Eine Begehung durch einen Absturzsicherungs-Fachbetrieb ist immer dann sinnvoll, wenn Personen ein Flachdach betreten müssen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, eine Sanierung oder ein Bestandsgebäude handelt.

Für Facility Manager und Immobilienbetreiber ist eine Begehung besonders relevant, wenn regelmäßige Wartungsarbeiten auf dem Dach stattfinden und bisher kein dokumentiertes Sicherungskonzept vorliegt. Dasselbe gilt nach der Installation neuer technischer Anlagen wie Photovoltaikanlagen, die zusätzliche Begehungen erforderlich machen und damit neue Anforderungen an die Absturzsicherung auf Flachdächern stellen.

Architekten und Fachplaner sollten eine Begehung bereits in frühen Projektphasen einplanen. Je früher normkonforme Absturzsicherungssysteme in die Planung integriert werden, desto geringer der Aufwand und desto wirtschaftlicher die Umsetzung. Wer erst nach der Installation von Dachaufbauten nachrüstet, muss häufig mit deutlich höheren Kosten und logistischem Mehraufwand rechnen.

Dachdeckerbetriebe profitieren ebenfalls von einer vorherigen Begehung, da sie klare Informationen darüber erhalten, welche Sicherungsmaßnahmen auf der jeweiligen Dachfläche vorhanden oder erforderlich sind, bevor ihre Mitarbeitenden die Fläche betreten.

Häufige Mängel, die bei Begehungen festgestellt werden

In der Praxis zeigen Begehungen immer wieder ähnliche Schwachstellen, besonders bei Bestandsgebäuden, bei denen Arbeitsschutz zur Zeit der Errichtung keine oder eine untergeordnete Rolle spielte.

  • Fehlende oder zu niedrige Dachgeländer: Viele ältere Flachdächer haben keine Absturzsicherung an den Dachrändern oder Geländer, die nicht der aktuellen Norm DIN EN 13374 entsprechen.
  • Ungesicherte Lichtkuppeln und Oberlichter: Durchsturzgefahr wird häufig unterschätzt. Lichtkuppeln ohne Schutzgitter oder Umwehrung stellen ein erhebliches Risiko dar.
  • Fehlende oder unsichere Zugänge: Kein definierter Dachüberstieg, keine normgerechte Steigleiter oder ein Zugang, der nicht den Anforderungen der DIN 14122 entspricht.
  • Keine definierten Wartungswege: Ohne klar markierte und gesicherte Wege auf der Dachfläche bewegen sich Wartungspersonen unkontrolliert zwischen technischen Anlagen und Absturzkanten.
  • Technische Alterung bestehender Systeme: Bereits vorhandene Absturzsicherungen, die nicht regelmäßig geprüft wurden, können Korrosionsschäden, gelockerte Befestigungen oder verschlissene Bauteile aufweisen. Ortsfeste Steigleitern unterliegen beispielsweise einer jährlichen Prüfpflicht durch eine befähigte Person.
  • Fehlende Dokumentation: Selbst wenn Systeme vorhanden sind, fehlt häufig die erforderliche Übereinstimmungserklärung oder Montagedokumentation, die für den rechtskonformen Betrieb notwendig ist.

Diese Mängel sind in vielen Fällen behebbar, oft ohne aufwendige Eingriffe in die Dachabdichtung. Moderne selbsttragende Geländersysteme lassen sich ohne Dachdurchdringung nachrüsten und bieten als Kollektivschutz dauerhaften Schutz für alle Personen, die die Fläche betreten.

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  • Professionelle Begehung und Analyse der Dachfläche durch erfahrene Fachleute mit über 20 Jahren Branchenerfahrung
  • Entwicklung eines individuellen Zugangs- und Sicherungskonzepts nach DGUV Information 201-056
  • Planung und Lieferung normkonformer Kollektivschutzlösungen der Eigenmarke roofgard, darunter selbsttragende und befestigte Dachgeländer, Dachüberstiege und Wartungswege
  • Fachgerechte Montage mit lückenloser Dokumentation und Übereinstimmungserklärung
  • Jährliche Prüfung der Anlage gemäß DGUV-Vorschrift 312-906 für dauerhaft rechtssicheren Betrieb
  • Nachrüstlösungen für Bestandsgebäude ohne Eingriff in die Dachabdichtung

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