FAQ
Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren meistgefragten Produkten selbsttragende Dachgeländer, Steigleitern und PV Unterkonstruktionen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu selbsttragende Dachgeländer
Das System ist ideal für Flachdächer mit Bitumen-, Folien- oder Gründachabdichtungen. Es kann sowohl auf Neubauten als auch auf Bestandsgebäuden eingesetzt werden, besonders dort, wo keine dauerhafte Verankerung gewünscht oder möglich ist.
Ja. Das System ist so konzipiert, dass es werkzeugarm montiert und rückstandsfrei wieder demontiert werden kann – ideal für temporäre Schutzmaßnahmen, Wartungsarbeiten oder als dauerhaftes System.
Nein. Die Montage erfolgt komplett ohne Dachdurchdringung. Dadurch bleibt die Abdichtung intakt, was besonders bei Sanierungen oder sensiblen Dachaufbauten ein großer Vorteil ist.
Ein selbsttragendes Dachgeländer ist ein Sicherheitssystem für Flachdächer, das ohne Dachdurchdringung montiert wird – ideal für temporäre oder dauerhafte Absicherung.
Die selbsttragenden Dachgeländer von CONMAT entsprechen der Norm EN 13374 Klasse A für temporäre kollektive Schutzsysteme und der DIN 14122. Damit erfüllen sie die Anforderungen an eine sichere Absturzsicherung bei Arbeiten auf dem Dach.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Steigleitern
Ein Ruhepodest (Zwischenpodest) ist immer dann erforderlich, wenn die Steighöhe einer Leiter einen bestimmten Wert überschreitet. Laut Norm muss spätestens bei über 10 m Steighöhe ein Podest als Zwischenausstieg vorgesehen werden . Ein Leiterzug darf also maximal 10 m am Stück lang sein. Das Ruhepodest unterteilt eine lange Steigleiter in zwei oder mehrere Abschnitte, damit Benutzer sich kurz ausruhen und die Kräfte sammeln können. Bei sehr hohen Gebäuden sind gegebenenfalls mehrere Zwischenpodeste in regelmäßigen Abständen notwendig. Insbesondere bei versetzten Leitern (wenn die Leiter nicht in einer geraden Linie verläuft, sondern seitlich versetzt fortgeführt wird) ist ein Podest bereits etwa alle 6 m vorzusehen, um einen sicheren Umstieg von einem Leiterteil zum nächsten zu gewährleisten. Bei Leitern nach DIN 18799 wird das Ruhepodest maximal alle 10,00 m vorgesehen. Diese Vorgaben dienen der Unfallprävention und der ergonomischen Gestaltung langer Aufstiege.
Nicht jede Steigleiter benötigt zwangsläufig einen Rückenschutzkorb – es kommt auf die Höhe und Nutzung an. Bis zu einer Steighöhe von ca. 3 m sind ortsfeste Steigleitern in der Regel ohne Rückenschutz zulässig, da ein Absturz aus dieser Höhe noch als beherrschbares Risiko gilt . Ab einer Steighöhe über 3 m jedoch schreiben die gängigen Normen und Vorschriften eine Absturzsicherung vor. Dies kann entweder in Form eines Rückenschutzes (Korb) erfolgen oder durch eine alternative Steigschutzeinrichtung wie z. B. ein vertikales Schienensystem (mit mitlaufendem Auffanggerät). Ein solches Schienensystem wie das LADDERAIL ersetzt den klassischen Rückenschutzkorb und bietet ebenfalls Sicherheit gegen Absturz – allerdings muss der Benutzer dabei einen passenden Auffanggurt verwenden. Zusammengefasst: Kleine Steigleitern (unter 3 m) kommen ohne Rückenschutz aus; bei höheren Leitern ist ein Rückenschutz oder ein gleichwertiges Sicherungssystem zwingend erforderlich, um Unfälle zu vermeiden.
Ortsfeste Steigleitern eignen sich für eine Vielzahl von Anwendungen an Bauwerken und Anlagen. Typische Einsatzgebiete sind Gebäudedächer (z. B. als Dachzugang für Wartungsarbeiten auf Flachdächern oder Hallendächern), Fassaden (etwa als Notleiter oder Wartungsleiter an hohen Wänden), Industrie-Anlagen und Maschinen (als fest installierter Zugang zu höher gelegenen Maschinenteilen) sowie Schächte oder tiefliegende Bereiche (z. B. Zugang zu Versorgungsschächten). Überall dort, wo regelmäßig oder dauerhaft Höhen überwunden werden müssen und eine sichere, fest montierte Aufstiegsmöglichkeit benötigt wird, kommen Steigleitern zum Einsatz. Sie dienen primär dem Wartungs- und Inspektionspersonal als Zugang und können – entsprechende Ausführung vorausgesetzt – auch als Not- und Fluchtwege genutzt werden.
Ja – Ortsfeste Steigleitern unterliegen als Teil der Gebäudesicherheit einer regelmäßigen Prüfpflicht. Betreiber von Anlagen oder Gebäuden müssen sicherstellen, dass die Steigleitern sich in einwandfreiem Zustand befinden. In der Praxis bedeutet dies, dass Steigleitern mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person inspiziert und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden sollten. Bei diesen Prüfungen werden z. B. die Befestigungen, Sprossen, Holme, der Rückenschutz bzw. die Steigschutzschiene und alle sicherheitsrelevanten Bauteile auf Schäden oder Verschleiß kontrolliert. Etwaige Mängel müssen unverzüglich behoben werden, um die Sicherheit der Leiterbenutzer nicht zu gefährden. Die CONMAT GmbH & Co. KG bietet hierfür einen Inspektions- und Wartungsservice an: Wir unterstützen Sie gerne bei der wiederkehrenden Überprüfung und Instandhaltung Ihrer Steigleiter vor Ort und erstellen Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.
Für ortsfeste Steigleitern gelten in Deutschland und Europa mehrere Normen und Richtlinien, die die Sicherheit und Ausführung regeln. DIN 18799-1 definiert die Anforderungen an Steigleitern an baulichen Anlagen (Gebäude). DIN EN ISO 14122-4 legt die Sicherheitsanforderungen für ortsfeste Leitern an Maschinen und Anlagen (Zugang zu maschinellen Anlagen) fest. Zusätzlich ist für die Nutzung als Notleiter bzw. im Rahmen von Flucht- und Rettungswegen die Norm DIN 14094-1 relevant, die Notleitern an Gebäuden behandelt. Die Steigleitern von CONMAT erfüllen die Vorgaben der einschlägigen Normen (u. a. DIN 18799 und DIN EN 14122) und sind entsprechend geprüft und zertifiziert. Darüber hinaus sind die Regeln der Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Information 208-032 „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“) zu beachten , die unter anderem fordern, dass eine Gefährdungsbeurteilung vor Einsatz der Leiter durchgeführt wird. Zusammengefasst: CONMAT liefert Steigleitern, die allen geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften für einen sicheren Betrieb entsprechen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu PV Unterkonstruktionen
Ja, sowohl für begrünte als auch für unbegrünte Dächer mit Kiesbelag oder Substrat. Die statischen Voraussetzungen sollten jedoch geprüft werden.
Es ist weitgehend wartungsarm. Die erhöhte Position erleichtert Reinigung und Inspektion deutlich.
Ja, gängige Absturzsicherungssysteme lassen sich problemlos integrieren.
Er sorgt für eine gleichmäßigere Versorgung der Dachbegrünung mit Wasser – auch in trockenen Phasen – und steigert so die Vitalität der Pflanzen.
Die Unterkonstruktion wird nicht mit dem Dach verschraubt, sondern über das Gewicht von Kies oder Substrat fixiert – völlig ohne Durchdringung der Abdichtung.
Die Module sind mindestens 35 cm vom Substrat entfernt – das übertrifft die FLL-Vorgabe von 20 cm und verhindert Verschattung.
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