Wie beauftrage ich eine Absturzsicherung für mein Flachdach?

Wer auf einem Flachdach Wartungsarbeiten durchführt, PV-Anlagen inspiziert oder Haustechnik überprüft, bewegt sich in einem Bereich mit erheblichem Gefahrenpotenzial. Absturzkanten sind auf Flachdächern oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, und die Abstände zu ungesicherten Rändern werden im Arbeitsalltag regelmäßig unterschätzt. Wer eine Absturzsicherung für sein Flachdach beauftragen möchte, stellt sich dabei oft dieselben Fragen: Was ist vorgeschrieben, welches System ist das richtige, und wie läuft die Beauftragung konkret ab? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen Schritt für Schritt.

Wann ist eine Absturzsicherung auf dem Flachdach gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Absturzsicherung auf dem Flachdach ist in Deutschland ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter verpflichtend, sobald Personen das Dach betreten. Maßgeblich ist dabei die DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der Ausgabe September 2025. Sie gibt erläuternde Hinweise zu den Anforderungen des Bauordnungsrechts, des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung sowie der Baustellenverordnung und gilt als zentrale Planungsgrundlage für alle Tätigkeiten auf Dachflächen, einschließlich Wartung, Reinigung und Inspektion.

Besonders relevant ist die Vorschrift für Betriebe, die regelmäßig Mitarbeiter auf das Dach schicken, etwa zur Wartung von PV-Anlagen, Klimatechnik oder Lüftungssystemen. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einmalige Baustellentätigkeiten, sondern um wiederkehrende Arbeitsabläufe, für die eine dauerhafte, ortsfeste Absturzsicherung rechtlich und praktisch geboten ist. Nach dem Rangfolgenprinzip des Arbeitsschutzgesetzes (STOP-Prinzip) haben dabei kollektiv-technische Schutzmaßnahmen stets Vorrang vor individuellen Maßnahmen wie der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz). Auch bei Neubauten und Sanierungen sollte die Planung der Flachdach-Absturzsicherung frühzeitig in den Bauprozess integriert werden, um spätere Nachrüstkosten zu vermeiden.

Für Arbeitgeber bedeutet das konkret: Wer Beschäftigte auf ein Flachdach schickt, ohne geeignete Schutzmaßnahmen getroffen zu haben, haftet im Schadensfall persönlich. Die gesetzliche Pflicht zur Absturzsicherung bei Dacharbeiten ist damit nicht nur eine technische, sondern vor allem eine unternehmerische Verantwortung.

Welche Absturzsicherungssysteme kommen für Flachdächer infrage?

Für Flachdächer stehen grundsätzlich verschiedene Schutzsysteme zur Verfügung, die sich in Wirkungsweise, Montageaufwand und Schutzniveau erheblich unterscheiden. Im gewerblichen Bereich gilt der Kollektivschutz als sicherste und rechtlich bevorzugte Lösung, da er alle Personen auf dem Dach schützt, ohne dass individuelle Schutzausrüstung angelegt oder überprüft werden muss. Die DGUV Information 201-056 unterscheidet dabei drei Ausstattungsklassen (AK-A, AK-B und AK-C), die sich nach der Nutzungs- bzw. Wartungsintensität und der jeweiligen Personengruppe richten.

Selbsttragende Geländer

Selbsttragende Geländer für Flachdächer sind eine häufig eingesetzte Kollektivschutzlösung der Ausstattungsklasse A. Sie werden durch ihr Eigengewicht oder Ballastierung auf der Dachfläche gehalten und benötigen keine Dachdurchdringung. Das schützt die Dachabdichtung vor Beschädigungen und macht das System besonders geeignet für Bestandsbauten, Gründächer und Dächer mit empfindlichen Oberflächen. Umwehrungen für Flachdächer müssen gemäß DGUV Information 201-056 an der Oberkante eine Horizontallast von 500 N/m aufnehmen können; in begründeten Fällen, etwa aus statischen oder baukonstruktiven Gründen, ist eine aufnehmbare Horizontallast von 300 N/m ausreichend. Produkte wie die roofgard-Dachgeländer entsprechen der DIN EN 13374 und lassen sich flexibel an unterschiedliche Dachgeometrien anpassen.

Befestigte Dachgeländer

Befestigte Geländer werden an Attiken, Mauerwerksabschlüssen oder Metallkonstruktionen verankert. Sie bieten eine besonders stabile Lösung für Dächer mit geeignetem Untergrund und sind ebenfalls nach DIN EN 13374 zertifizierbar. Der Montageaufwand ist etwas höher, dafür entfällt die Ballastierung. Gemäß den Anforderungen der ASR A2.1 beträgt die erforderliche Höhe der Umwehrung bis zu einer Gebäudehöhe von 12,00 m mindestens 1,00 m; bei Gebäudehöhen über 12,00 m muss die Umwehrung mindestens 1,10 m hoch sein.

Dachüberstiege und Wartungswege

Neben dem Absturzgeländer am Dachrand gehören auch Dachüberstiege und Wartungswege zum sicherheitstechnischen Gesamtkonzept. Dachüberstiege ermöglichen einen sicheren Übergang von der Steigleiter auf die Dachfläche, während Laufstege und Wartungswege definierte Bewegungsflächen schaffen und gleichzeitig die Dachabdichtung schonen. Steigleitern nach DIN 18799 runden das System als sicherer Zugang vom Boden aus ab. Zu beachten ist dabei, dass Steigleitern mit mehr als 5,00 m Fallhöhe mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein müssen; neu zu installierende Steigleitern sollten ab mehr als 3,00 m Höhe mit einer Absturzsicherung ausgeführt werden.

Permanente Anschlageinrichtungen – etwa überfahrbare Seilsicherungssysteme (Ausstattungsklasse B) oder Einzelanschlageinrichtungen (Ausstattungsklasse C) – bieten demgegenüber ein geringeres Schutzniveau, da sie auf korrektes Anlegen und Bedienen der PSA gegen Absturz durch den Nutzer angewiesen sind. Der Gefahrenbereich Absturz erstreckt sich dabei 2,00 m um jede mögliche Absturzkante; innerhalb dieses Bereichs darf nur gearbeitet werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen sind. Für Betriebe, die regelmäßig Personal auf das Dach schicken, ist der Kollektivschutz in Form von Umwehrungen die verlässlichere und empfehlenswertere Wahl.

So läuft die Beauftragung einer Absturzsicherung ab

Der Prozess zur Beauftragung einer Flachdach-Absturzsicherung folgt einem klaren Ablauf, der mit einer fundierten Bestandsaufnahme beginnt und mit der Übergabedokumentation endet.

Zunächst steht die Objektanalyse: Ein Fachbetrieb bewertet vor Ort die Dachstruktur, die statischen Gegebenheiten, die Art der Nutzung und die vorhandenen Zugangsmöglichkeiten. Auf dieser Grundlage wird ein individuelles Schutzkonzept entwickelt, das sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt. Dabei sind insbesondere die Nutzungs- bzw. Wartungsintensität sowie die auf dem Dach tätigen Personengruppen zu bewerten, da diese Faktoren die erforderliche Ausstattungsklasse bestimmen. Wer frühzeitig, also bereits in der Planungsphase eines Neubaus oder einer Sanierung, einen Fachbetrieb einbindet, kann Synergien nutzen und spätere Mehrkosten durch Nachrüstungen vermeiden.

Im nächsten Schritt erfolgt die Systemplanung und Angebotserstellung. Dabei werden Geländertyp, Aufstellungskonzept, Materialien und Zubehör wie Dachüberstiege oder Wartungswege festgelegt. Nach Auftragserteilung übernimmt der Fachbetrieb die Materialbeschaffung und koordiniert die Montage. Abschließend wird die Anlage mit einer lückenlosen Dokumentation übergeben – bei permanenten Anschlageinrichtungen ist dies eine Übereinstimmungserklärung inklusive Montagedokumentation, die als Nachweis für Behörden, Berufsgenossenschaften und interne Prüfungen dient. CONMAT begleitet Kunden durch alle diese Schritte, von der ersten Analyse bis zur Übergabe.

Worauf bei der Wahl des richtigen Fachbetriebs achten?

Nicht jeder Anbieter von Absturzsicherungen verfügt über die nötige Fachkompetenz für normkonforme Flachdachlösungen. Bei der Auswahl eines Fachbetriebs sollten einige zentrale Kriterien geprüft werden.

  • Nachweisbare Normenkonformität: Produkte und Montage sollten den einschlägigen Normen wie DIN EN 13374 und DIN EN 17235 entsprechen. Zertifizierte Systeme bieten rechtliche Sicherheit und belastbare Nachweise gegenüber Behörden.
  • Erfahrung mit Flachdächern im gewerblichen Bereich: Industriegebäude, Bürokomplexe und Gebäude mit großen Flachdachflächen stellen spezifische Anforderungen, die ein spezialisierter Betrieb kennt und berücksichtigt.
  • Ganzheitliches Leistungsangebot: Idealerweise übernimmt der Fachbetrieb Planung, Materialbeschaffung, Montage, Dokumentation und Wartung aus einer Hand. Das minimiert Schnittstellenprobleme und sichert eine durchgängige Qualitätskontrolle.
  • Regionale Präsenz und Reaktionsfähigkeit: Gerade für jährliche Prüfungen und kurzfristige Serviceeinsätze ist ein regional verwurzelter Partner mit kurzen Reaktionszeiten ein klarer Vorteil.
  • Transparente Dokumentation: Ein seriöser Fachbetrieb liefert nach der Montage vollständige Unterlagen, einschließlich Aufstellungsplan, Übereinstimmungserklärung mit Montagedokumentation und Herstellernachweise.

Wer auf ein Unternehmen setzt, das ausschließlich Kollektivschutzlösungen anbietet und keine Kompromisse bei der Systemsicherheit eingeht, trifft in aller Regel die rechtlich und praktisch solideste Entscheidung.

Wartung und Prüfpflichten nach der Montage

Mit der Montage einer Absturzsicherung ist die Verantwortung nicht abgeschlossen. Permanente Anschlageinrichtungen der Ausstattungsklassen B und C unterliegen gemäß DGUV Information 201-056 einer regelmäßigen Prüfpflicht, wobei der zeitliche Abstand zwischen den Prüfungen nicht mehr als 12 Monate betragen sollte. Bei Umwehrungen und Geländern (Ausstattungsklasse A) wird eine Sichtkontrolle in einem zeitlichen Abstand von maximal 24 Monaten empfohlen. Die Prüfung muss von einer qualifizierten Person durchgeführt werden und umfasst die Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Komponenten, von den Geländerpfosten über die Verbindungselemente bis hin zu Ballastgewichten und Befestigungen.

Ziel der regelmäßigen Prüfung ist es, Verschleiß, Korrosion, mechanische Beschädigungen oder Veränderungen am Untergrund frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zur Gefahr werden. Ein fehlender Prüfnachweis kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsfolgen führen, da der Betreiber nachweisen muss, dass die Anlage ordnungsgemäß gewartet wurde.

Darüber hinaus sollte nach baulichen Veränderungen auf dem Dach, etwa der Nachrüstung einer PV-Anlage oder dem Austausch von Lüftungsgeräten, geprüft werden, ob das bestehende Schutzkonzept noch vollständig und wirksam ist – denn zusätzliche technische Anlagen erhöhen häufig die Wartungsintensität und können eine Anpassung der Ausstattungsklasse erforderlich machen. Wer Wartung und Prüfung direkt beim ausführenden Fachbetrieb beauftragt, profitiert von einer kontinuierlichen Anlagenhistorie und einem Ansprechpartner, der das System von Grund auf kennt. Das schafft Planungssicherheit und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

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