Gründächer stellen Planer, Sicherheitsbeauftragte und Facility Manager vor eine besondere Herausforderung: Die begrünte Dachfläche wirkt auf den ersten Blick robust und begehbar, birgt jedoch spezifische Risiken, die bei der Wahl einer geeigneten Absturzsicherung für Flachdächer zwingend berücksichtigt werden müssen. Wer auf einem Gründach Wartungsarbeiten durchführt, etwa an PV-Anlagen oder der Dachbegrünung selbst, steht an einer Absturzkante, die genauso gefährlich ist wie auf jedem anderen Flachdach. Die richtige Systemwahl entscheidet dabei nicht nur über die Arbeitssicherheit, sondern auch über den langfristigen Schutz des Dachaufbaus.
Dieser Artikel richtet sich an alle, die auf Gründächern Absturzsicherungen planen, beschaffen oder umsetzen: von Architekten und Bauunternehmen über Sicherheitsbeauftragte bis hin zu Facility Managern. Im Folgenden werden die relevanten Systemtypen, die entscheidenden Planungsaspekte und die rechtlichen Anforderungen praxisnah erläutert.
Besonderheiten des Gründachs als Arbeitsumgebung
Ein Gründach unterscheidet sich von einem konventionellen Flachdach in einem wesentlichen Punkt: Unter der begrünten Oberfläche liegt ein komplexer, empfindlicher Schichtaufbau. Dieser besteht typischerweise aus Dachabdichtung, Wurzelschutzbahn, Drainageschicht, Filtervlies und dem eigentlichen Substrat. Jede dieser Schichten erfüllt eine spezifische Funktion, und eine Beschädigung, etwa durch eine ungeeignete Befestigung, kann gravierende Folgeschäden verursachen.
Hinzu kommt, dass Gründächer durch die Substratschicht ein erhöhtes Eigengewicht aufweisen. Dieses Gewicht ist bei der Planung einer Absturzsicherung für das Dach statisch relevant, eröffnet aber gleichzeitig eine wichtige Option: ballastierte Systeme, die ihr Eigengewicht zur Standsicherheit nutzen. Außerdem ist die Oberfläche eines Gründachs uneben und kann bei Nässe rutschig sein, was das Unfallrisiko für Beschäftigte erhöht und den Bedarf an einem sicheren Wartungsweg auf dem Dach unterstreicht.
Geeignete Absturzsicherungssysteme für Gründächer
Für Gründächer kommen grundsätzlich Kollektivschutzsysteme in Form von Umwehrungen infrage. Diese bieten gegenüber individuellen Sicherungsmethoden den entscheidenden Vorteil, dass alle Personen auf der Dachfläche dauerhaft geschützt sind, ohne dass zusätzliche persönliche Schutzausrüstung angelegt werden muss. Nach dem Rangfolgenprinzip gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz haben kollektiv-technische Schutzmaßnahmen stets Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen.
Selbsttragende Geländer ohne Dachdurchdringung
Das am häufigsten eingesetzte System auf Gründächern ist das selbsttragende Geländer für Flachdächer. Diese Konstruktionen stehen auf Fußplatten, die durch Ballastgewichte beschwert werden, und benötigen keine Verankerung im Dachaufbau. Das Geländer ist damit vollständig dachdurchdringungsfrei, was den empfindlichen Schichtaufbau des Gründachs schützt. Solche auflastgehaltenen Seitenschutzsysteme sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 13374 sowie der ASR A2.1 auszuführen und lassen sich flexibel an unterschiedliche Dachgeometrien anpassen. Für Flachdächer mit der Ausstattungsklasse A (AK-A) können Umwehrungen mit einer aufnehmbaren Horizontallast von 500 N/m eingesetzt werden; sind diese statisch oder konstruktiv nicht realisierbar, sind Seitenschutzsysteme mit 300 N/m zulässig.
Dachüberstiege und Wartungswege
Neben dem eigentlichen Absturzgeländer sind auf Gründächern häufig auch Dachüberstiege und definierte Laufwege erforderlich. Sie ermöglichen einen sicheren Zugang zur Dachfläche und schützen gleichzeitig das Substrat vor punktuellen Belastungen durch Begehung. Gerade bei der Wartung von PV-Anlagen auf Gründächern, einer zunehmend verbreiteten Kombination, sind solche Wartungswege unverzichtbar, um sowohl die Begrünung als auch die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Laufstege nach DIN EN 516:2006-04 mit Geländer sind dabei eine geeignete Lösung im Rahmen der Ausstattungsklasse A.
Dachdurchdringung vermeiden: Warum ballastierte Systeme vorzuziehen sind
Die Frage, ob ein Absturzgeländer auf dem Dach mit oder ohne Dachdurchdringung realisiert werden soll, ist auf Gründächern eindeutig zu beantworten: Ballastierte, selbsttragende Systeme sind klar vorzuziehen. Jede Durchdringung des Dachaufbaus schafft eine potenzielle Schwachstelle für Feuchtigkeit und gefährdet die Unversehrtheit der Wurzelschutzbahn sowie der Dachabdichtung.
Ein selbsttragendes Geländer nutzt das ohnehin vorhandene Eigengewicht des Gründachaufbaus und ergänzt es durch definierte Ballastplatten. Die Standsicherheit wird rechnerisch nachgewiesen, wobei Windlast, Geländerhöhe und Dachgeometrie in die Berechnung einfließen. Bei auflastgehaltenen Seitenschutzsystemen ist die Lagesicherheit infolge von Windlasten und gegebenenfalls Schneeschub durch die von der Bauherrschaft beauftragte tragwerksplanende Person zu prüfen. Wichtig ist dabei, die statische Tragfähigkeit des Daches zu prüfen, da das zusätzliche Gewicht der Ballastierung zusammen mit dem Substrat die zulässige Flächenlast nicht überschreiten darf.
Ein weiterer Vorteil ballastierter Systeme liegt in ihrer Reversibilität. Temporäre Schutzgeländer für Bauphasen lassen sich ebenso realisieren wie dauerhaft installierte Absturzgeländer für das Dach, die im Bedarfsfall ohne Eingriff in die Dachhaut wieder zurückgebaut werden können. Das reduziert sowohl den Aufwand als auch das Risiko bei späteren Umbaumaßnahmen erheblich. Sollen temporäre Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374 dauerhaft am Gebäude verbleiben, sind zusätzliche Anforderungen nach ASR A2.1 im Einzelfall nachzuweisen.
Planung und Prüfung: Worauf bei der Umsetzung zu achten ist
Eine normkonforme und dauerhaft wirksame Absturzsicherung für Dacharbeiten beginnt nicht auf der Baustelle, sondern am Schreibtisch. Die rechtliche Grundlage bildet die DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern“ (Ausgabe September 2025), die Planungsgrundlagen zur Auswahl von Absturzschutzsystemen auf Dächern beschreibt und als Basis für die Systemplanung gilt. Darüber hinaus sind die Vorgaben der DIN EN 13374 für temporäre Seitenschutzsysteme sowie die DIN EN 17235 für permanente Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken zu beachten. Für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dachflächen sind zudem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln ASR A2.1 und ASR A1.8 maßgeblich.
Bestandsaufnahme und Systemplanung
Vor der Auswahl eines Systems steht die genaue Analyse der Dachsituation: Welche Schichtaufbauten sind vorhanden? Wie hoch ist die zulässige Flächenlast? Wo befinden sich Absturzkanten, Lichtkuppeln oder andere Gefährdungsstellen? Auf Gründächern kommt die Frage nach dem Zustand der Begrünung und der Substratdicke hinzu, da diese Faktoren die Ballastierungsplanung direkt beeinflussen. Der Gefahrenbereich Absturz erstreckt sich dabei 2,00 m um jede mögliche Absturzkante; innerhalb dieses Bereichs darf nur gearbeitet werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen sind. Die Nutzungs- bzw. Wartungsintensität des Daches bestimmt zudem, welche Ausstattungsklasse (AK-A, AK-B oder AK-C) nach DGUV Information 201-056 erforderlich ist. Für ein Gründach mit intensiver Begrünung und technischen Anlagen, das mehr als sechsmal im Jahr begangen wird, ist beispielsweise die Ausstattungsklasse A anzusetzen. Erst auf Basis dieser Analyse lässt sich das geeignete System wirtschaftlich und rechtssicher dimensionieren.
Regelmäßige Prüfung nach DGUV-Vorschrift
Eine installierte Absturzsicherung ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhaft zu betreuende Sicherheitseinrichtung. Gemäß DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ sind die Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern zu prüfen. Für dauerhaft verbleibende Seitenschutzsysteme (Ausstattungsklasse A) empfiehlt die DGUV Information 201-056, eine wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person in einem zeitlichen Abstand von maximal 24 Monaten durchzuführen. Auf Gründächern ist dabei besonders auf mögliche Verschiebungen der Geländerfußplatten durch Substratbewegungen, Frosteinwirkung oder Pflanzenwuchs zu achten. Nur eine regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass das System zu jedem Zeitpunkt seine Schutzfunktion erfüllt.
Wer die Planung, Montage und Prüfung aus einer Hand beauftragt, reduziert Schnittstellenrisiken und stellt sicher, dass Systemauswahl, statischer Nachweis und Dokumentation lückenlos aufeinander abgestimmt sind. CONMAT begleitet solche Projekte von der ersten Objektanalyse bis zur wiederkehrenden Jahresprüfung und entwickelt dabei Lösungen, die sowohl zur Dachsituation als auch zu den betrieblichen Anforderungen passen. Gerade bei Gründächern, wo die Kombination aus empfindlichem Dachaufbau und regelmäßiger Begehung besondere Sorgfalt erfordert, zahlt sich dieser ganzheitliche Ansatz langfristig aus.
Ähnliche Artikel
- Was ist eine provisorische Absturzsicherung bei Dacharbeiten?
- Warum ist die DGUV 201-056 die Grundlage für Dachsicherheit?
- Arbeitsschutz auf dem Dach: Rechtliche Grundlagen für Betreiber
- Was regelt die DGUV 201-056 für Absturzsicherungen auf dem Flachdach?
- Welche Strafen drohen bei fehlender Absturzsicherung auf dem Dach?